Max Mustermann
29. April 2026
Dr. Kühn hält sich nicht an die Gesetzlichen Vorgaben, dass eine Krankschreibung digital an die Krankenkassen gemeldet werden muss. Er besteht noch auf versandt der Krankmeldung an die Krankenkassen vom Patienten. Dies ist aber so normal nicht zulässig. Meldung bei der Ärztekammer folgt. https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_78_499614.html