Karl Becker
29. November 2025
leider war meine Behandlung im zahnärztlichen Notdienst am 29.11.25 ein Misserfolg. Die gebrochene Brücke, die der Zahnarzt wieder geklebt und eingesetzt hatte, hat lediglich 6 Stunden gehalten, was keinesfalls einer fachgerechten Leistung entspricht. Der Zahnarzt erklärte mir zwar, dass die geklebte Brücke nicht bis Januar hält, aber 6 Stunden sind zu wenig. Nach meinem ersten Anruf bat ich die angekündigte Rechnung nicht auszustellen, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dies sei „Sache der Ärztekammer“. Diese Aussage ist nachweislich falsch, denn die Rechnungsstellung obliegt selbstverständlich der behandelnden Praxis selbst. Bei meinem zweiten Anruf wurde ich abgewiesen mit der Aussage, ich solle zu meinem Hauszahnarzt gehen – gleichzeitig wurde jedoch angekündigt, dass die Rechnung trotzdem gestellt wird, da die Leistung erbracht wurde. Ich frage mich: Ist es wirklich angemessen, einen Patienten derart hochnäsig abzuweisen, obwohl die Behandlung keinen Erfolg hatte? Ich erwarte zumindest eine fachgerechte Behandlung, oder eine Aussage vom Arzt, dass es keinen Zweck hat die Brücke am Wochenende zu reparieren, oder eine Stornierung der Rechnung, da die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde. Sollte dies nicht möglich sein, behalte ich mir vor, die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer/KZV zu kontaktieren. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, werden die Mitarbeiter wohl unfreundlich. Deshalb aufgepasst, dass es immer gut läuft, auch am Wochenende! Schade!