futty08
29. August 2025
Fachlich und menschlich top! Auch die Helfer*innen sind super freundlich und sehr einfühlsam. Aber Achtung bei der Abrechnung: Teilweise wird ein erhöhter Faktor bei Leistungen berechnet. • Über 3,5 ist nur mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung (§ 2 GOZ) zwischen Zahnarzt und Patient erlaubt. • Hierbei ist eine medizinische Begründung nicht mehr entscheidend – es handelt sich dann um eine vertragliche Einigung. Mir wurde diese Vereinbarung allerdings erst nach der Behandlung zur Unterschrift vorgelegt. Vorher hatte man mir lediglich gesagt, dass ich „etwas zuzahlen“ müsste. Dass der Faktor über 3,5 angesetzt wird und ich dadurch zusätzlich zur Versicherung noch Eigenanteile habe, wurde mir vor der Behandlung nicht erklärt. Ich möchte die Praxis hier keinesfalls schlechtreden, sondern nur andere Patient*innen darauf aufmerksam machen, vor der Behandlung genau nachzufragen.“