Tim Teller
25. July 2025
Ich vereinbarte zwei Termine. Diese sollten vier Monate in der Zukunft stattfinden. Bei der Terminvergabe vor Ort wurde ich erst von der einen, dann von der anderen Sprechstundenhilfe darauf aufmerksam gemacht, dass es sehr wichtig sei, dass der Folgetermin spätestens sieben Tage nach dem ersten Termin stattfinden sollte. Sehr wichtig. Und, dass mich, für diesen zweiten Termin, eine Zahnarzthelferin zwei Stunden betreuen würde. Eine Woche vor dem ersten Termin wurde ich angerufen. Ob man den zweiten Termin nicht auf exakt einen Monat nach dem ersten verlegen könne. Die Begründung war, dass eine Zahnarzthelferin mich ja dann zwei Stunden zu betreuen hätte. Auf den Umstand hingewiesen, dass der zweite Termin, nach eigener Aussage, zeitnah zu erfolgen habe, kam die Antwort, dass man da ja mal eine Ausnahme machen könne.