Brigitte Sossong
22. May 2026
Unmöglich…. Am 22.05. mit Zahnschmerzen auf den 10.06. vertröstet!!! Hätte mir von meinem Hauszahnarzt mehr erhofft Ihre Antwort ist eine einzige Lüge, ich habe weder in Lauterecken noch in Landstuhl einen sofortigen Termin angeboten bekommen, im Gegenteil…. mir wurde sogar gesagt dass vorbeikommen nicht möglich wäre und mir auch nicht helfen würde. Desweiteren bitte ich sie von Telefonanrufen abzusehen, offensichtlich stehen sie ja nicht zu den Tatsachen Zu ihrer Information: Es gehört zu den vertragszahnärztlichen Pflichten sowohl am Notdienst zu den sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 SGB V i.V.m. § 14 Berufsordnung der ZÄK bzw. der Notfalldienstordnung der ZÄK Sachsen-Anhalt) teilzunehmen als auch während der (regulären) Sprechstundenzeiten in Notfällen oder bei akuten Schmerzen eine Behandlung der unbestellten Schmerzpatienten zu übernehmen. Eine Behandlung der unbestellten Schmerzpatienten kann zwar zu einer Störung der terminlich geordneten Praxisabläufe führen, diese muss aber von den Vertragszahnärzten hingenommen werden. Eine Ablehnung der Behandlung bei akuten Schmerzen ist unzulässig und kann unter Umständen sogar strafbar sein, § 323c StGB [Unterlassene Hilfeleistung]. Ich kenne die Tatsachen und lasse mir hier keine Lügen unterstellen. Wenn ihre Mitarbeiterin ihnen nicht die Wahrheit erzählt wird sie schon ihre Gründe haben. Und ich möchte auch kein gestörtes Verhältnis zu ihnen, ich möchte gar keins