Ulrike C.
14. July 2025
Ich habe Herrn Dr. Schult wegen eines (vom med. Dienst und von mir so eingeschätzten) Behandlungsfehlers angeklagt und den Prozess verloren. Sätze die mir dazu einfallen: - Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus (Gutachter/= Zahnarzt). - Recht haben und Recht kriegen ist hierzulande nicht dasgleiche. - Aber auch: In dubio pro reo... Wenn allerdings der Zahnarzt der ihm gegenüber sitzenden Klägerin (mir) nicht 1x in die Augen schauen kann, sich nicht entschuldigt und dann noch einen Anwalt (der außer Jurist auch Humanmediziner ist) extra aus NRW, konsultiert (der Anwalt war übrigens maßlos arrogant und dermaßen überheblich das sich die Balken bogen...), dann muss es wohl was zu verbergen geben?! Interessant auch, wie der Gutachter die Sachlage und seine Aussagen selbst oft - durch Konjunktive über Konjunktive - infrage stellte. Fazit: Es reichte dem Richter so aus, um den Prozess zu verlieren (ich). Ach eins noch: Herr Dr. Schult bot mir davor widerwillig und teilnahmslos an, die Krone, um die es ging, selbst neu zu bestellen und einzusetzen. Was für eine grandiose Idee! Als würde man zu dem Menschen nochmal zurückgehen... (nach den Schmerzen und dem Misstrauen durch die ursprüngliche Behandlung)...?!? Geht's noch? Merken Sie selber oder? Ein ursprünglich von mir angedachtes Berufungsverfahren ist der Mann mir nicht mehr wert und kostet zuviel Lebensqualität. Und nochmal dieser arrogante Anwalt geht gar nicht... Kein Stern, s. o. .... Ich gebe hier insgesamt meine persönliche Meinung wieder.