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Herr Dr. Sven Sühnel

(5 Bewertungen)
Berchtesgaden
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Bewertungen (5)

4.2
5 Bewertungen
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H. S

06. February 2026

❤️lichen Dank an das gesamte Praxisteam von Dr. Sühnel hier fühlt man sich gut aufgehoben. Von Dr. Sühnel sehr gut betreut mit der Zahnbehandlung & wie geht es weiter.... Mit seiner Kompetenz & ruhigen Art bleibt keine Frage ungeklärt. Das gesamte Team ist sehr freundlich. Mit der Zahnreinigung ist man beim Team in guten Händen. Dankbar seit 8.Jahren meine Zahnarztpraxis meines vertrauens gefunden zu haben. ❤️liche Grüße

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Christina Donik

02. July 2024

Äußerst freundliche Mitarbeiterinnen! Kompetenter Arzt Kathi, sie hat uns die Mundhygiene gemacht, ist ein Hammer!!! Super erklärt, sehr kindgerecht, freundlich und empathisch!!! So eine Zahnarztpraxis kann man such nur wünschen!!! 🤩

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Ralph

11. November 2023

Super Behandlung als zahnärztlicher Notdienst, äußerst kompetent und freundlich - half mir über meine Abneigung gegenüber Zahnärzten (geschickt) hinweg! Die beiden "Problemzähne" konnte er zu meiner Zufriedenheit behandeln. Das gesamte anwesende Team war ebenfalls sehr freundlich und zugleich auch beruhigend. Wird von mir demzufolge mit gutem Gewissen weiterempfohlen.

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N. F.

23. November 2020

Montags früh stand ich direkt um kurz vor acht in der Praxis. Mit unheimlich starken Schmerzen sowie einer geschwollenen Backe. Ich habe am Empfang geschildert, dass ich bereits seit Samstag starke Schmerzen habe. Das ich am Sonntag schon beim Notarzt war. Die Dame am Empfang hat es überhaupt nicht interessiert. Sie war nicht mal bemüht ins Buch, nach einem freien Termin zu schauen. Sie hat mich einfach weggeschickt. Ich lebe erst seit kurzem in Berchtesgaden und habe hier noch keinen eigenen Zahnarzt. So etwas habe ich noch nie erlebt. Es gehört zu den vertragszahnärztlichen Pflichten sowohl am Notdienst zu den sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 SGB V i.V.m. § 14 Berufsordnung der ZÄK bzw. der Notfalldienstordnung der ZÄK Sachsen-Anhalt) teilzunehmen als auch während der (regulären) Sprechstundenzeiten in Notfällen oder bei akuten Schmerzen eine Behandlung der unbestellten Schmerzpatienten zu übernehmen. Eine Ablehnung der Behandlung bei akuten Schmerzen ist unzulässig und kann unter Umständen sogar strafbar sein, § 323c StGB [Unterlassene Hilfeleistung]. Ich bin mir sicher , dass die Ärzte super sind. Die Ärzte wurden mir empfohlen. Leider scheiterte es an der Empfangsdame.

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Josef Springl

03. January 2020

Super Zahnarzt!!! An den Feiertagen mit sehr starken Zahnschmerzen kurzfristig einen Termin bekommen. Helfer in der Not. Kann man nur empfehlen.